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Die Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V.

Die GUK Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V., mit Sitz in Schwarzheide, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in Brandenburg, eröffnet clevere Unternehmerlösungen für neue Pensionskonzepte an. Dies versichern in Zusammenarbeit mit der BMV BAV-Institut GmbH über 25 Jahre Erfahrung sowie das maßgeschneiderte Know-How eines großen Expertennetzwerks.

In dieser Zusammenarbeit entwickelt das BMV BAV-Institut Lösungen, die unter Berücksichtigung des geltenden Steuer- und Arbeitsrecht dem Unternehmer neue finanzielle Freiräume schafft. Bei entsprechender Gestaltung der betrieblichen Altervorsorge erschließen sich dem Unternehmen Finanzquellen, die bisher
nur von großen Kapitalgesellschaften genutzt wurden und dem Mittelstand kaum bekannt sind.

Die Unterstützungskasse ist die mit Abstand älteste Form der Sozialversicherung. Unternehmen wie Krupp, Siemens und die damaligen Farbwerke Hoechst waren bereits Mitte des 19. Jahrhunderts Pioniere dieses Systems zur Absicherung ihrer Arbeiterschaft. Seitdem ist dieser Durchführungsweg in deutschen Großkonzernen und dem gehobenen Mittelstand als ein fest etabliertes Instrument nicht mehr wegzudenken. Kleinere Unternehmen dagegen können sich die Vorteile dieses Systems leider nur sehr selten zunutze machen, da ihnen oft das Know-How und die eigene Abteilung zu diesem Thema im Hause fehlt.

Hier setzt die Beratungsleistung der Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V. ein. Sie vermittelt alles Wissenswerte über den Durchführungsweg »Unterstützungskasse« und steht den Unternehmen kompetent bei der Konzeptionierung, Einrichtung und Verwaltung zur Seite. Die von Versicherungen freien Unterstützungskassen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen der sogenannten pauschal dotierten Unterstützungskasse Ihre eigene Bank zu schaffen.

Die Gewinne aus dem Versorgungswerk verbleiben beim Arbeitgeber. Die Unterstützungskasse ist juristisch eine selbstständige Einrichtung, die vom Arbeitgeber mit entsprechenden Zuwendungen ausgestattet wird. Die enstehenden Erträge verbleiben steuerfrei in der Unterstützungskasse und sind bilanziell im Unternehmen nicht auszuweisen.

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse ist in ihrer Vermögensanlage vollkommen frei. Sie kann die vom Trägerunternehmen geleisteten Zuwendungen als Darlehen an das Unternehmen ausreichen.

Dadurch erhöht sich die Liquidität des Unternehmens. Fehlende Liquidität, ein ständiges Thema bei vielen mittelständischen Unternehmen – wir helfen Ihnen!